Beiträge von 1304stephan

    Hallo,

    meine PMDG spinnt mal wieder.

    Keine Veränderungen an den Einstellungen.

    Nur der A330 Headwind kam drauf und die Updates von PMDG.

    Nach der Deeinstallation und Neuinstallation die gleichen Probleme.

    Fahrwerk und Klappen lassen sich nicht verändern sowie ein Lenken am Boden ist unmöglich.

    Weiß wer Rat.

    Ach so...war nur zum Test...keine FMC Daten usw. eingegeben.

    Start direkt von der [definition='102','0']RWY[/definition].

    Danke.

    Halo,

    ich habe GSX ganz neu und wenn ich dort im Menü bin und einmal das Menü zuklappe und es im Anschluss wieder öffnen will, dann kommt nur LOADING.

    Man kann nichts mehr anwählen.

    Hab es im FSDT Forum gesehen ( nur auf englisch ) aber dort gab es wohl keine Lösung.

    Hat hier wer das Problem und kann Abhilfe schaffen?

    LG Stephan

    Da bin ich auch oft. Generell ist in den Karten angegene, dass man die Inseln nicht in unter 2000 Fuß überfliegen soll .

    Manche haben auch Gebiete mit Vogelflug und dort sollte man eher nicht unter 2000 Fuß runter. ( das aber eher an der Ostsee.

    Aber ansonsten kann man auch einmal ganz langsam um die Insel steigen ( wenn der Flieger schwer ist :winking_face:

    Servus....

    Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

    über Wasser.

    Anders als viele Piloten glauben, sieht diese Regelung allerdings im Gegensatz zu der für Sicherheitsmindesthöhen ausdrücklich Ausnahmen vor, die in der Flugpraxis relevant sind: Wenn die Luftraumordnung, Flugverkehrsfreigaben oder die Sichtflugregeln das Einhalten von 2000 Fuß unmöglich machen, muss niedriger geflogen werden – die Überlandflughöhe tritt hinter die übrigen Vorschriften zurück. Ist etwa der beflogene Luftraum in 2000 Fuß als „Echo“ klassifiziert, so sind dort 1000 Fuß vertikaler Wolkenabstand gefordert. Gibt es Wolken unterhalb 3000 Fuß, muss der Pilot entsprechend der Sichtflugregeln tiefer fliegen.

    in Deutschland ist vieles natürlich wieder Auslegungssache.

    Vielleicht wurde ein Schulungsflug mit simuliertem Motorausfall geübt, oder doch nur Sightseeing.

    Was jetzt sein muss, oder nicht, sind auch wieder 2 Paar Schuhe.

    Und frag 20 Anwälte, dann gibt es wieder 20 Antworten...

    Aber wenn er in 500 Fuß geflogen ist, dann sind es gerade 150m und das ist halt nicht viel und laut.

    Möchte natürlich nichts schönreden.

    Ich würde wenn den Verein mal anschreiben. Dann sollte sich das schnell regeln. Weil die mögen das eigentlich auch nicht, das fahrlässig mit den Fliegern umgegangen wird, sowie rufschädigend ist.....

    LG