VFR - Sicherheitsmindesthöhe

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  • Ahoi zusammen! o/

    Ich las gerade [diesen Artikel] zur Sicherheitsmindesthöhe, und fühlte mich an meinen Bade-Besuch am Bertsdorfer See in der Nähe von EDBX (Görlitz, DE) erinnert.


    Wir waren gerade gemütlich beim in der Sonne brutzeln, als plötzliche ein Heidenlärm losbrach.. O__O

    Wir und die anderen Badegäste aufgeschreckt, sprangen alle auf und schauten nach oben:

    Eine einmotorige Maschine flog dicht über den den Strand säumenden Bäumen über unsere Köpfe hinweg.... offenbar wollte der Pilot seinem Fluggast mal zeigen, wie der See von oben aussieht, und hat dabei wohl die Sicherheitsmindesthöhe "vergessen"..


    Wie in dem Artikel oben beschrieben ist, beträgt diese bei Überlandsflügen 2.000 Fuß, bei dicht besiedeltem Gebiet oder über Menschenansammlungen immerhin 1.000 Fuß.

    Da ein Baum nicht 1.000 Fuß hoch ist (nichtmal 500 Fuß...) dürfte dieser Pilot deutlich die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten haben.

    Sowas ist lt. dem Artikel eine Ordnungswidrigkeit, und kann offenbar auch mal 50k EUR kosten.


    Derart geschockt und gestört war ich durchaus geneigt, mal bei den Ezilops anzurufen, und diesen Rüpel anzuzeigen.. (Die Kinder schrien schon, dachten die Bude fällt denen aufn Kopf...)


    Leider konnte ich in der Eile mein Mobile nicht finden (lag im Auto), um den Vorgang zu dokumentieren. - Gut, Zeugen hätte ich genug gehabt, aber... wth... WER macht denn sowas.. und wieso??


    Später erfuhr ich dann, daß das "Blau-gelbe Mistding", wie die Dauerbadegäste es nennen, da öfter mal so tief fliegt,

    Da die lokale Flugbegeisterten-Szene recht klein ist, fand ich schnell das passende Flugzeug im Internet.. und ja, man kann es für Rundflüge mieten... oder auch Ausbildungsflüge absolvieren.


    Mal abgesehen davon, daß der Verein derart klein ist, daß man denen vermutlich eher keine 50k EUR Strafe auferlegen will (sollte), wie würdet ihr vorgehen, um den Spuk zu unterbinden? Behörden anrufen scheidet aus, dann kann der Verein dicht machen. (Gibt ja vermutlich nicht NUR solche Chaoten dort..)


    Mal hingehen und nach dem Schuldigen herumfragen...? War doch keiner gewesen.. :> Klar, gehört die Mühle jemandem, aber ist der auch geflogen?? tehe... stehste daaa mit offenem Haaaa..


    Wie würdet ihr vorgehen?


    Mathias

  • Moin.


    Ich würde da auf jeden Fall mal da aufschlagen und auf das Problem hinweisen. Möglichst bei der Flug- bzw. Vereinsleitung.

    Wenn uneinsichtig, dann eine offizielle Beschwerde einreichen. At least beim LBA…


    Verein, Strafen ect. hin oder her. Es belästigt, ist gefährlich, also gehört es verfolgt!


    Bernd

    Beheimatet bei EDNO, fliegt auf

    Acer Predator Orion 3000

    Win11 Home 64Bit

    CPU i7 11700, 2,5 GHz - 4,9 GHz (Boost), 16 GB RAM

    GPU RTX 3070, 8 GB

    FP 1TB SSD

    Th. Hotas One

  • Moin Moin,

    ..das von Mathias geschilderte Erlebnis kann ich nachvollziehen. Es kommt ab und an mal vor, das - besonders zur Sommerzeit hier (Bensberg) Hubschrauber (keine Rettungsdienste o.ä.) knapp über die hiesigen Häuser Richtung Schloss Lehrbach fliegen. Sie kommen von Köln/Bonn - EDDK.
    Das mit der Info - zumindest ein Aufmerksam-machen ans LBA finde ich gut und richtig. :thumbs_up:

    Michael

    Intel(R) Core(TM) i5-9600KF CPU @ 3.70GHz 3.70 GHz./.16,0 GB./.64-Bit-Betriebssystem, x64-basierter Prozessor./.Nvidia Geforce GTX 1660 Super, Monitor: Viewsonic VG2448 24 Zoll, Thrustmaster TCA Sidestick, TCA Quadrant Airbus Edition

  • Moin.

    Es wäre noch vorstellbar das es Ausnahmegenehmigungen für diverse Flüge gibt. Gerade bei/für Hubschrauber.


    Ich war selber schon bei Veranstaltungen dabei wo Diese als Attraktion z. B. für ein Autohaus durchgeführt wurden…


    Bernd

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  • Servus....


    Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.


    über Wasser.


    Anders als viele Piloten glauben, sieht diese Regelung allerdings im Gegensatz zu der für Sicherheitsmindesthöhen ausdrücklich Ausnahmen vor, die in der Flugpraxis relevant sind: Wenn die Luftraumordnung, Flugverkehrsfreigaben oder die Sichtflugregeln das Einhalten von 2000 Fuß unmöglich machen, muss niedriger geflogen werden – die Überlandflughöhe tritt hinter die übrigen Vorschriften zurück. Ist etwa der beflogene Luftraum in 2000 Fuß als „Echo“ klassifiziert, so sind dort 1000 Fuß vertikaler Wolkenabstand gefordert. Gibt es Wolken unterhalb 3000 Fuß, muss der Pilot entsprechend der Sichtflugregeln tiefer fliegen.


    in Deutschland ist vieles natürlich wieder Auslegungssache.


    Vielleicht wurde ein Schulungsflug mit simuliertem Motorausfall geübt, oder doch nur Sightseeing.

    Was jetzt sein muss, oder nicht, sind auch wieder 2 Paar Schuhe.

    Und frag 20 Anwälte, dann gibt es wieder 20 Antworten...


    Aber wenn er in 500 Fuß geflogen ist, dann sind es gerade 150m und das ist halt nicht viel und laut.

    Möchte natürlich nichts schönreden.


    Ich würde wenn den Verein mal anschreiben. Dann sollte sich das schnell regeln. Weil die mögen das eigentlich auch nicht, das fahrlässig mit den Fliegern umgegangen wird, sowie rufschädigend ist.....


    LG



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  • Hallo Stephan,
    danke für die ausführliche Erläuterung.
    da ich oft an der Nordsee (Ostfriesland) Urlaaub mache ist mir von dort bekannt, dass es dort wohl eine vorgeschriebene Flughöhe von 1.000 Fuß gibt. Dies soll über den Inseln so gelten.
    LG
    Michael

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  • Da bin ich auch oft. Generell ist in den Karten angegene, dass man die Inseln nicht in unter 2000 Fuß überfliegen soll .

    Manche haben auch Gebiete mit Vogelflug und dort sollte man eher nicht unter 2000 Fuß runter. ( das aber eher an der Ostsee.


    Aber ansonsten kann man auch einmal ganz langsam um die Insel steigen ( wenn der Flieger schwer ist :winking_face:

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  • Zitat von Stephan

    Wenn die Luftraumordnung, Flugverkehrsfreigaben oder die Sichtflugregeln das Einhalten von 2000 Fuß unmöglich machen, muss niedriger geflogen werden.


    Moin Stephan! o/

    Nönö, war bestes VFR-Wetter. Wie gesagt, wir waren dabei am Strand in der Sonne zu braten. Der Himmel war wolkenlos.



    Zitat von Stephan

    Vielleicht wurde ein Schulungsflug mit simuliertem Motorausfall geübt, oder doch nur Sightseeing.

    Ich tippe auf Sightseeing. Denn wer würde schon einen simulierten Motorausfall am Badesee üben, an dem sich gerade hunderte von Leuten aufhalten. Mehr Aufmerksamkeit wird man wohl selten erhalten. ; )



    Zitat

    Aber wenn er in 500 Fuß geflogen ist, dann sind es gerade 150m und das ist halt nicht viel und laut.


    Der kam knapp über einen Baum hinweg geflogen. Das waren definitiv weit unter 500 Fuß, denn der Baum wurde gut vom vorbeifliegenden Luftzug des Flugzeugs bewegt.



    Zitat

    Ich würde wenn den Verein mal anschreiben. Dann sollte sich das schnell regeln. Weil die mögen das eigentlich auch nicht, das fahrlässig mit den Fliegern umgegangen wird, sowie rufschädigend ist.....

    Stimmt. Die gesamte Branche lebt eigentlich von "safety first". Wenn da einzelne mit draufgängerischen Manövern die Leute verunsichern, ist das sicherlich (auch für den Verein) nicht förderlich.

    Und das scheint dort an diesem See NICHT SELTEN zu passieren, denn (wie gesagt) die Badegäste kennen das "Blau-gelbe Mistding", wie es unter dem Badenden genannt wird, bereits sehr gut.


    Wenn mir das nochmal auffällt, schreib ich die mal an. Jetzt ist es ja mittlerweile Mooonate her und somit "verjährt". Ich fühlte mich nur durch einen Artikel daran erinnert, und wollte euch mal fragen, wie ihr vorgehen würdet.


    Somit möchte ich mich bei euch bedanken. : )


    Mathias

  • Dirk30926

    Hat das Thema geschlossen.

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